§ 1 Präambel

FUNDMATE vertreibt Produkte ausschließlich an Endkunden (Verbraucher i.S.d. § 13 BGB) über von dem Koordinator übermittelte Sammelbestellungen. Der Koordinator darf Bestellungen von den Endkunden sammeln und an FUNDMATE weiterreichen. Zweck der Bestellsammlung bei den Endkunden muss die gleichzeitige Sammlung von Spenden für das gemeinsame Projekt sein. Die nachstehenden Bedingungen (im Folgenden: AGB) regeln das Verhältnis zwischen FUNDMATE und dem Koordinator.

§ 2 Zusicherungen des Koordinators

(1) der Koordinator versichert, dass er volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist.

(2) Der Koordinator versichert, dass die Spenden dazu bestimmt sind, in vollem Umfang und ausschließlich für Non-Profit-Aktivitäten und zum Erreichen des gemeinsamen Projekts der begünstigten Gruppe verwendet zu werden.

(3) Der Koordinator versichert, dass er von der begünstigten Gruppe mit der Organisation und Durchführung der Sammelbestellung sowie der treuhänderischen Verwaltung der ihr im Zusammenhang mit der Sammelbestellung für das gemeinsame Projekt zugeflossenen Spenden beauftragt wurde.

(4) Der Koordinator versichert weiter, dass er, soweit die begünstigte Gruppe ganz oder zum Teil nicht aus volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen besteht, die Einwilligung der zuständigen gesetzlichen Vertreter zu ihrer in Absatz 3 genannten Beauftragung eingeholt hat.

§ 3 Pflichten des Koordinators: Bewerbung, Initialisierung und Durchführung der Sammelbestellung

(1) Der Koordinator hat dafür Sorge zu tragen, dass

a) die Personen, die von dem Koordinator zur Durchführung der Sammelbestellung eingesetzt werden, nicht jünger als 14 Jahre sind;

b) die Personen, die von dem Koordinator zur Durchführung der Sammelbestellung eingesetzt werden nur solche Personen sind, die freiwillig an der Durchführung der Sammelbestellung teilnehmen wollen; zu keiner Zeit dürfen Personen aus der begünstigten Gruppe oder sonstige Personen in irgendeiner Form gegen ihren Willen dazu gezwungen werden, sich an der Durchführung der Sammelbestellung zu beteiligen;

c) auch solche Mitglieder der begünstigten Gruppe an dem gemeinsamen Projekt teilnehmen dürfen, die sich nicht an der Durchführung der Sammelbestellung beteiligt haben.

(2) Der Koordinator muss sich über die Zulässigkeit der Bewerbung, Initialisierung und Durchführung der Sammelbestellung selbstständig und eigenverantwortlich informieren und hat sich an Gesetze und rechtliche Vorgaben, z.B. an schulrechtliche Bestimmungen, zu halten.

(3) Der Koordinator hat die durchführenden Personen der Sammelbestellung anzuweisen, dass bei der Durchführung der Sammelbestellung die folgenden Verhaltenspflichten einzuhalten sind:

a) Auf die Endkunden darf kein moralischer Druck zum Erwerb der von FUNDMATE vertriebenen Waren ausgeübt werden; die Endkunden müssen die Möglichkeit haben, auf Grundlage des Verkaufsprospekts und unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Darlegung des Zwecks der Sammelbestellung über ihren Kauf frei zu entscheiden;

b) Die Endkunden müssen über FUNDMATE, die Waren von FUNDMATE sowie deren Preise, die begünstigte Gruppe, das gemeinsame Projekt, die Höhe des Spendenanteils und die Umstände der Sammelbestellung vollumfänglich und wahrheitsgemäß aufgeklärt werden;

c) Die Sammelbestellung darf nicht in einer Weise oder auf Plätzen und an Orten durchgeführt werden, aufgrund derer bzw. an denen die Durchführung der Sammelbestellung einer Genehmigung durch Dritte bedarf.

Der Koordinator hat die Einhaltung der nach diesem Absatz 3 genannten Vorgaben und Pflichten durch die durchführenden Personen der Sammelbestellungen selbstständig und eigenverantwortlich zu überwachen.

(4) Weder der Koordinator noch sonstige Personen dürfen für die Organisation und Durchführung der Sammelbestellung Löhne oder andere Vergütungen oder Aufwandsentschädigung erhalten oder bezahlen.

(5) Der Koordinator hat in Bezug auf die durch die Sammelbestellung zu erhebenden Daten der Endkunden geltende datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten und darf die Daten zu keinem anderen Zweck als zur Durchführung und Abwicklung der Sammelbestellung verwenden.

§ 4 Pflichten des Koordinators: Durchführung des Kaufvertrages mit den Endkunden

(1) Der Koordinator hat sicherzustellen, dass die Endkunden vor ihrer Bestellung alle Informationen, die in den zur Verfügung gestellten Verkaufsprospekten (§ 7 Abs. 1 d) dieser AGB) enthalten sind, zur Kenntnis nehmen können.

(2) Der Koordinator hat sicherzustellen, dass er den Endkunden mit ihrem Namen als Ansprechpartner bekannt ist und dass er von den Endkunden auf einfache Weise kontaktiert werden kann.

(3) Der Koordinator übermittelt die Sammelbestellung (§ 7 Abs. 1 b) dieser AGB) mit Ablauf des Bestellzeitraums an FUNDMATE.

(4) Der Koordinator hat dafür Sorge zu tragen, dass an der von ihm angegeben Lieferadresse eine Entgegennahme der von FUNDMATE zugesandten Waren gewährleistet ist.

(5) Der Koordinator hat dafür zu sorgen, dass die Ware unverzüglich nach Lieferung an die Endkunden verteilt wird. Soweit FUNDMATE den Koordinator davon in Kenntnis gesetzt hat, dass bestimmte Waren oder ein Teil der Waren nicht lieferbar ist (siehe hierzu § 7 Abs. 2 dieser AGB), wird der Koordinator dies umgehend an die betroffenen Endkunden weitergeben.

(6) Der Koordinator hat dafür zu sorgen, dass der von den Endkunden geschuldete Kaufpreis für die bestellten Waren eingesammelt wird. Die Ware darf an die Endkunden nur gegen Zahlung des Kaufpreises ausgehändigt werden. Den von FUNDMATE in Rechnung gestellten Gesamtbetrag aller Bestellungen hat der Koordinator innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt in Vertretung der Endkunden an FUNDMATE zu bezahlen.

§ 5 Aufwandsentschädigung

(1) Der Koordinator hat FUNDMATE den Aufwand für die Versandkosten der bestellten Waren wie folgt zu erstatten:

Anzahl bestellte Boxen:

  • 1-20  – 4 € (inkl. 19%MwSt.)
  • 21-99  – 8 € (inkl. 19%MwSt.)
  • ab 100 – Porto frei

(2) Die Versandkosten werden dem Koordinator in Rechnung gestellt. Für die Zahlungsfrist gilt § 6 Abs. 6 S. 3 dieser AGB entsprechend. Der Koordinator ist nicht Leistungsempfänger der gelieferten Waren und durch die Zustimmung der Endkunden zu den AGB für den Kauf der FUNDMATE Produkte dazu berechtigt, die Versandkosten aus den ihm anvertrauten Spendengeldern zu begleichen.

(3) Der Koordinator hat gegen FUNDMATE keinen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen, die er im Rahmen der Sammelbestellung tätigt.

§ 6 Abtretungsverbot / Zustimmungsvorbehalt zur Änderung des Koordinators

Der Koordinator darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung von FUNDMATE an eine dritte Person abtreten.

§ 7 Leistungen von FUNDMATE

(1) Der Koordinator erhält zur Durchführung der Sammelbestellung von FUNDMATE die folgenden Unterlagen und Gegenstände:

a) Bestelllisten, in der die Namen und Anschriften der Endkunden sowie die von den Endkunden bestellten Artikel eingetragen werden;

b) Zugangsdaten zu einer digitalen Sammelbestellliste, in die der Koordinator alle gesammelten Bestellungen einträgt und diese mit Ablauf des Bestellzeitraums an FUNDMATE übermittelt;

c) auf Wunsch eine von dem Koordinator festgelegte Anzahl von Musterboxen; für diese gilt § 10 dieser AGB;

d) eine von FUNDMATE festgelegte Anzahl von Verkaufsprospekten;

e) eine Bestätigung des Zeitplans für die Sammelbestellung (Bestellzeitraum).

(2) Nach Erhalt der Sammelbestellliste wird FUNDMATE die bestellten Waren innerhalb von 7 Werktagen an den Koordinator versenden. Sollten nicht alle Waren lieferbar sein, wird FUNDMATE den Koordinator hiervon unverzüglich nach Erhalt der Bestellungen in Kenntnis setzen. Es wird auf § 4 Abs. 5 dieser AGB hingewiesen.

§ 8 Vertragsbeziehungen

(1) Die Endkunden geben mit ihrer Bestellung eine Willenserklärung, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Diese Willenserklärung(en) übermittelt der Koordinator über die Bestellliste an FUNDMATE. Ein Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen FUNDMATE und den Endkunden zustande, sobald FUNDMATE die bestellten Produkte in den Versand an den Koordinator gibt.

(2) Weder der Koordinator noch Mitglieder der begünstigten Gruppe werden Arbeitnehmer von FUNDMATE. Ebenso wenig sind die in Satz 1 genannten Personen als Handelsvertreter, Kommissionäre oder als sonstige Erfüllungsgehilfen von FUNDMATE anzusehen.

§ 9 Datenerhebung durch FUNDMATE

(1) Für die Erhebung der Daten der Endkunden gilt § 3 Abs. 4 dieser AGB. Diese dürfen an FUNDMATE nur weitergeleitet werden, wenn dies zur Wahrung der Rechte von FUNDMATE erforderlich ist und FUNDMATE den Koordinator hierzu schriftlich auffordert.

(2) Soweit der Koordinator an FUNDMATE personenbezogene Daten der Personen übermittelt, die die Sammelbestellung für den Koordinator durchführen, werden diese von FUNDMATE nur zum Zwecke der Abwicklung der Sammelbestellung verwendet und darüber hinaus nicht gespeichert.

(3) Für die Erhebung der Daten des Koordinators gilt die Datenschutzerklärung, auf die der Koordinator bei Vertragsschluss hingewiesen wird.

§ 10 Musterboxen / Eigentumsvorbehalt / Kosten bei Verlust oder Beschädigung

(1) Der Koordinator erhält von FUNDMATE eine festgelegte Anzahl von Musterboxen. Diese Musterboxen dürfen den Endkunden gezeigt und ausgepackt, jedoch nicht beschädigt werden. FUNDMATE bleibt Eigentümer der Musterboxen.

(2) Spätestens 7 Tage nach Ablauf des Bestellzeitraums müssen die Musterboxen wieder an FUNDMATE zurückgesendet werden. Hierfür wird ein Retourenschein zur Verfügung gestellt (kostenlose Rücksendung). Sollten die Musterboxen unvollständig sein oder Veränderungen oder Verschlechterungen aufweisen, deren Herbeiführung auf einen über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehenden Gebrauch beruht, behält sich FUNDMATE vor, diese dem Koordinator separat in Rechnung zu stellen. Für eine beschädigte oder unvollständige Musterbox werden 15 EUR inkl. 19% MwSt. in Rechnung gestellt.

§ 11 Keine gewerbliche Tätigkeit

Der Koordinator versichert, dass weder er noch die begünstigte Gruppe mit der Sammelbestellung gewerbliche Tätigkeiten verfolgen und, dass keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze getätigt werden.

§ 12 Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch.

§ 13 Abrufbarkeit

Sie können diese AGB jederzeit unter dem Link AGB abrufen und abspeichern oder ausdrucken.

§ 14 Ergänzende und Schlussbestimmungen

(1) Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrags bedürfen der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag.

(2) Sind einzelne Regelungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar oder werden nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.